Semesterbeitrag, Rückmeldung und Rückerstattung


Semesterbeitrag

Zusammensetzung Semesterbeitrag:

Der Semesterbeitrag setzt sich im Sommersemester 2023 wie folgt zusammen:

  • Studentenwerk: 63,00€
  • Semesterticket: 48,50€
  • Landesweites Semesterticket: 140,00€
  • Hochschulsport 5,00€
  • AStA: 10,00€

Gesamt: 266,50€

 


Rückmeldung

Rückmeldefristen (bitte die Termine einhalten):

für das Sommersemester: 01.01. bis 31.01. d.J.
für das Wintersemester: 01.06. bis 30.06. d.J.

Die aktuellsten Informationen zur Zahlung findet ihr auf der Seite des Studierenden Service Centers.

Hinweis:

Die neuen Studierendenausweise werden etwa 4 Wochen vor Beginn des Semesters an die in der Uni angegebene Adresse versendet. Somit ist eine Adressänderung evtl. notwendig! Dies ist durch die Qualitätssteigerung der Hochschulverwaltung im Internet durch Selbstbedienung kurz QIS nun online möglich. Immatrikulationsbescheinigungen u.a. sind nun ebenfalls im QIS abrufbar. Wenn die Bescheinigungen in englischer Sprache benötigt werden, muss zuvor oben rechts die Sprache umgestellt werden. Die Zugangsdaten zum QIS werden zu Beginn des Studiums mit dem ersten Studienausweis zusammen verschickt.

 


Rückerstattung

Kann der Semesterbeitrag erstattet werden?

Ja, aber nur unter bestimmten Umständen. Zudem kann die Rückerstattung nur für das lokale und landesweite Semesterticket gleichzeitig sowie den Hochschulsport erfolgen. Dabei wird das gesamte Semesterticket entwertet. Bei einer Papierversion wird diese vom AStA einbehalten und ordnungsgemäß vernichtet; ein Online-Ticket wird gesperrt. Eine Rückerstattung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Aufenthalt von 15 Wochen außerhalb des Gültigkeitsbereiches des lokalen Semestertickets (Zwecke der Abwesenheit können studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschluss- und Doktorarbeiten und das Praktische Jahr in der Medizin sein)
  • Urlaubssemester
  • Behinderung, die das Nutzen des ÖPNV unmöglich machen, oder aufgrund derer der ÖPNV bereits kostenlos benutzt werden darf
  • Aufhebung der Einschreibung oder Exmatrikulation
  • Fehlüberweisungen

 

Können die Kosten auch erstattet werden, wenn keiner der Erstattungsgründe zutrifft?

Sollten keine der Rückerstattungsgründe greifen, so ist es in besonderen Ausnahmen möglich, einen Härtefallantrag an die Studierendenschaft der Uni Lübeck zu stellen. In diesem Fall ist das Ticket weiter gültig und die Studierendenschaft übernimmt Anteile des Semesterbeitrags. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Zahlung des gesamten Studierendenschaftsbeitrags nach den Umständen des Einzelfalls eine unangemessene Belastung darstellen würde. Ein Härtefallantrag kann für das laufende und für das kommende Semester gestellt werden.

Die Entscheidung über einen gestellten Härtefallantrag fällt ein ständiger Ausschuss des Studierendenparlamentes. Dieser besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, die alle eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben. Die Entscheidung über Annahme/Ablehnung und die Höhe der Befreiung/Rückerstattung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs zwischen Antragsteller*in und den Ausschussmitgliedern gefällt.

Alle nötigen Anträge und die vollständige Härtefallregelung findest du unter

https://www.stupa.uni-luebeck.de/das-stupa/haertefallausschuss/

Bei Fragen zur Rückerstattung wende dich bitte an finanzen@asta.uni-luebeck.de und für Härtefallanträge an haertefall@asta.uni-luebeck.de.

 

Fristen:

Als Frist für die Beantragung einer Rückerstattung gilt für alle einheitlich 28 Tage nach Semesterbeginn; hiervon ausgenommen sind Fehlüberweisungen und Härtefälle. Unterlagen können bis zu acht Wochen nach Semesterbeginn nachgereicht werden. Eine Rückerstattung für vergangene Semester wird nicht vorgenommen.

 

Wie läuft die Beitragserstattung ab?

Zur Erstattung des Semesterbeitrags muss ein Antrag an die Studierendenschaft gestellt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aufhebung der Einschreibung

    Aufhebung der Einschreibung

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Aufhebung vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Exmatrikulation

    Exmatrikulation

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Exmatrikulation vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Körperliche oder geistige Behinderung

    Körperliche oder geistige Behinderung

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweises incl. Beiblatt mit gültiger Wertmarke, Beleg der Überweisung, Studierendenausweis
    • Ärztlicher Nachweis, dass aufgrund der Behinderung keine Beförderung mit dem ÖPNV möglich ist, Beleg der Überweisung, Studierendenausweis

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Urlaubssemester

    Urlaubssemester

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Beurlaubung vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Auslandsaufenthalt / Praktika / Abschlussarbeit

    Auslandsaufenthalt / Praktika / Abschlussarbeit

    Hinweis: Eine Erstattung kann nur vorgenommen werden, wenn es sich um einen durchgehenden Aufenthalt von 15 Wochen außerhalb des Gültigkeitsbereiches des regionalen Semestertickets (Region Lübeck) handelt. Zwecke der Abwesenheit können studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschluss- und Doktorarbeiten und das Praktische Jahr in der Medizin sein.

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung des Aufenthalts durch das SSC bzw. den/die Arbeitgeber (mind. 15 Wochen Aufenthalt außerhalb des SeTi-Geltungsbereichs), Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Dieses muss innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Rückerstattung im Härtefall

    Rückerstattung im Härtefall

    Der Antrag muss innerhalb des ersten Monats im Semester schriftlich bei Studierendenparlament erfolgt sein. Die Rückerstattung geht zu Lasten der Studierendenschaft. Eine Mitteilung an Dritte erfolgt nicht.

    Umfang der Rückerstattung

    • je nach Genehmigung des Studierendenparlaments

    notwendige Unterlagen

    • Protokoll des Studierendenparlaments

Um die Rückerstattung des Semesterbeitrags zu beantragen, nutzt bitte das Online-Formular (gilt nicht für Härtefälle, hierfür bitte beide Formulare aus dem Downloadbereich ausfüllen). Damit verringert ihr unseren Arbeitsaufwand mit dem Antrag deutlich und tragt so auch zu einer insgesamt schnelleren Bearbeitung bei. Allerdings ist es auch weiterhin möglich, manuell das Rückerstattungsformular (zu finden im Downloadbereich) auszufüllen. Dieses könnt ihr digital an info@asta.uni-luebeck.de schicken; analoge Anträge richtet bitte an:
    AStA Universität zu Lübeck
    Haus 24
    23538 Lübeck

Die Sachbearbeitung wird von Frau Hohnroth übernommen. Bei Fragen bitte an das Finanzreferat wenden: finanzen@asta.uni-luebeck.de. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung der Anträge Zeit in Anspruch nimmt, da wir leider nicht durchgehend besetzt sein können. Anträge, die in der vorlesungsfreien Zeit eingehen, benötigen zusätzlich länger, da in diese Zeit auch unsere Urlaubszeit fällt.

Noch ein wichtiger Zusatz: Wer mitten im Semester sein Studium regelhaft beendet, der bekommt für die restliche Zeit des Semesters seinen Beitrag nicht zurückerstattet. Das liegt zum einen an den Abkommen zum Semesterticket, zum anderen ist der Semesterbeitrag ein solidarischer Beitrag. Wer bereits einen Monat lang davon profitiert hat, sollte nicht so knauserig sein, ihn für die restliche Zeit auf Kosten aller anderen Studierenden zurückzufordern.