Semesterbeitrag, Rückmeldung und Rückerstattung


Semesterbeitrag

Zusammensetzung Semesterbeitrag:

Der Semesterbeitrag setzt sich im Sommersemester 2024 wie folgt zusammen:

  • Studentenwerk: 63,00€
  • Lokales Semesterticket: 52,20€
  • Landesweites Semesterticket: 113,10€
  • Hochschulsport 5,00€
  • Theatercard 3,00€
  • AStA: 10,00€

Gesamt: 246,30€

 


Rückmeldung

Rückmeldefristen (bitte die Termine einhalten):

für das Sommersemester: 01.01. bis 28.02. d.J.
für das Wintersemester: 01.06. bis 31.07. d.J.

Die aktuellsten Informationen zur Zahlung findet ihr auf der Seite des Studierenden Service Centers.

Hinweis:

Die neuen Studierendenausweise werden etwa 4 Wochen vor Beginn des Semesters an die in der Uni angegebene Adresse versendet. Somit ist eine Adressänderung evtl. notwendig! Dies ist durch die Qualitätssteigerung der Hochschulverwaltung im Internet durch Selbstbedienung kurz QIS online möglich. Immatrikulationsbescheinigungen u.a. sind ebenfalls im QIS abrufbar. Wenn die Bescheinigungen in englischer Sprache benötigt werden, muss zuvor oben rechts die Sprache umgestellt werden. Die Zugangsdaten zum QIS werden zu Beginn des Studiums mit dem ersten Studienausweis zusammen verschickt.

 


Rückerstattung

Kann der Semesterbeitrag erstattet werden?

Ja, aber nur unter bestimmten Umständen und in manchen Fällen auch nur in Teilen. In keinem Fall überweisen wir jedoch den Studentenwerksbeitrag zurück. Wendet euch dafür bitte an das Studentenwerk.

Eine vollständige Erstattung ist möglich bei Exmatrikulation, Aufhebung der Einschreibung, Beurlaubung oder Fehlüberweisung.

Eine Rückerstattung des Semestertickets, des Hochschulsportbeitrags und des Theaterbeitrags ist in folgenden Fällen möglich:

  • Online-Studiengang (zur Zeit ausschließlich "Master Artificial Intelligence")
  • Behinderungen,
    • die das Nutzen des ÖPNV unmöglich machen oder aufgrund derer der ÖPNV bereits kostenlos benutzt werden darf oder
    • die das Nutzen der Theaterkooperation oder des Hochschulsports unmöglich machen

Eine Rückerstattung nur des Semestertickets ist in folgenden Fällen möglich:

  • Aufenthalt von 15 Wochen außerhalb des Gültigkeitsbereiches des landesweiten Semestertickets (Zwecke der Abwesenheit können studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschluss- und Doktorarbeiten und das Praktische Jahr in der Medizin sein)
  • wenn der Semesterticketbeitrag schon an einer anderen schleswig-holsteinischen Hochschule gezahlt worden ist.

Eine Rückerstattung des Semestertickets kann nur für das lokale und landesweite Semesterticket zusammen geschehen. Dabei wird das gesamte Semesterticket entwertet. Bei einer Papierversion wird diese vom AStA einbehalten und ordnungsgemäß vernichtet; ein Online-Ticket wird gesperrt.

Können die Kosten auch erstattet werden, wenn keiner der Erstattungsgründe zutrifft?

Sollten keine der Rückerstattungsgründe greifen, so ist es in besonderen Ausnahmen möglich, einen Härtefallantrag an die Studierendenschaft der Uni Lübeck zu stellen. In diesem Fall ist das Ticket weiter gültig und die Studierendenschaft übernimmt Anteile des Semesterbeitrags. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Zahlung des gesamten Studierendenschaftsbeitrags nach den Umständen des Einzelfalls eine unangemessene Belastung darstellen würde. Ein Härtefallantrag kann für das laufende und für das kommende Semester gestellt werden.

Die Entscheidung über einen gestellten Härtefallantrag fällt ein ständiger Ausschuss des Studierendenparlamentes. Dieser besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, die alle eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben. Die Entscheidung über Annahme/Ablehnung und die Höhe der Befreiung/Rückerstattung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs zwischen Antragsteller*in und den Ausschussmitgliedern gefällt.

Bei Bewilligung des Härtefallantrages verfallen im Gegensatz zu den oben genannten Erstattungsgründen das jeweilige Angebot des Semestertickets, des Hochschulsports und des Theaters nicht.

Alle nötigen Anträge und die vollständige Härtefallregelung findest du unter

https://www.stupa.uni-luebeck.de/das-stupa/haertefallausschuss/

Bei Fragen zur Rückerstattung wende dich bitte an finanzen@asta.uni-luebeck.de und für Härtefallanträge an haertefall@asta.uni-luebeck.de.

 

Fristen:

Als Frist für die Beantragung einer Rückerstattung gilt für alle einheitlich 28 Tage nach Semesterbeginn; hiervon ausgenommen sind Fehlüberweisungen und Härtefälle. Unterlagen können bis zu acht Wochen nach Semesterbeginn nachgereicht werden. Eine Rückerstattung für vergangene Semester wird nicht vorgenommen.

 

Wie läuft die Beitragserstattung ab?

Zur Erstattung des Semesterbeitrags muss ein Antrag an die Studierendenschaft gestellt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aufhebung der Einschreibung

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Theaterbeitrag
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Aufhebung vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10 €.

  • Exmatrikulation

    Umfang der Rückerstattung

    • AStA-Beitrag
    • Hochschulsport
    • Theaterbeitrag
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Exmatrikulation vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Auslandsaufenthalt / Praktika / Abschlussarbeit

    Hinweis: Eine Erstattung kann nur vorgenommen werden, wenn es sich um einen durchgehenden Aufenthalt von 15 Wochen außerhalb des Gültigkeitsbereiches des regionalen Semestertickets (Region Lübeck) handelt. Zwecke der Abwesenheit können studentische Austauschprogramme, Praktika, Abschluss- und Doktorarbeiten und das Praktische Jahr in der Medizin sein.

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Theaterbeitrag
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung des Aufenthalts durch das SSC bzw. den/die Arbeitgeber (mind. 15 Wochen Aufenthalt außerhalb des SeTi-Geltungsbereichs), Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Dieses muss innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Urlaubssemester

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Theaterbeitrag
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Bestätigung der Beurlaubung vom SSC, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Online-Studiengang

    Umfang der Rückerstattung

    • Hochschulsport
    • Theaterbeitrag
    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket

    notwendige Unterlagen

    • Aktuelle Studienbescheinigung, Beleg der Überweisung
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung
  • Körperliche oder geistige Behinderung

    Umfang der Rückerstattung (abhängig von der Art der Einschränkung)

    • Regionales Semesterticket
    • Landesweites Semesterticket
    • Hochschulsport
    • Theaterbeitrag

    notwendige Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweises incl. Beiblatt mit gültiger Wertmarke, Beleg der Überweisung, Studierendenausweis
    • Ärztlicher Nachweis, dass aufgrund der Behinderung keine Beförderung mit dem ÖPNV möglich ist, Beleg der Überweisung, Studierendenausweis

    Hinweis: Sofern bereits ausgestellt, muss der Studierendenausweis nach Antragsbewilligung unverzüglich entwertet und ein eventuell bestelltes Papierticket vom AStA eingesammelt werden. Somit muss beides innerhalb der Frist entweder zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Beim Hochschulsport kann eine Wiederaufnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auch 10€.

  • Fehlüberweisung

    Umfang der Rückerstattung

    • Zu viel überwiesener Betrag

    notwendige Unterlagen

    • Screenshot des QIS-Gebührenkontos, Beleg der Überweisung(en)
    • In Ausnahmefällen telefonische Bestätigung von SSC, Beleg der Überweisung(en)
  • Rückerstattung im Härtefall

    Der Antrag muss innerhalb des ersten Monats im Semester schriftlich bei Studierendenparlament erfolgt sein. Die Rückerstattung geht zu Lasten der Studierendenschaft. Eine Mitteilung an Dritte erfolgt nicht.

    Umfang der Rückerstattung

    • je nach Genehmigung des Studierendenparlaments

    notwendige Unterlagen

    • Protokoll des Studierendenparlaments

Um die Rückerstattung des Semesterbeitrags zu beantragen, nutzt bitte das online Formular im Moodle  oder ladet euch das Formular aus dem Downloadbereich herunter. Dieses könnt ihr digital an info@asta.uni-luebeck.de schicken; analoge Anträge richtet bitte an:
    AStA Universität zu Lübeck
    Haus 24
    23538 Lübeck

Die Sachbearbeitung wird von Frau Hohnroth übernommen. Bei Fragen bitte an das Finanzreferat wenden: finanzen@asta.uni-luebeck.de. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung der Anträge Zeit in Anspruch nimmt, da wir leider nicht durchgehend besetzt sein können. Anträge, die in der vorlesungsfreien Zeit eingehen, benötigen zusätzlich länger, da in diese Zeit auch unsere Urlaubszeit fällt.

Noch ein wichtiger Zusatz: Wer mitten im Semester sein Studium regelhaft beendet, der bekommt für die restliche Zeit des Semesters seinen Beitrag nicht zurückerstattet. Das liegt zum einen an den Abkommen zum Semesterticket, zum anderen ist der Semesterbeitrag ein solidarischer Beitrag, der nur so "günstig" ist, weil alle ihn bezahlen - auch die, die leider weniger davon haben.