9-Euro-Ticket: Vom 01.06. bis 31.08.2022 gilt das Semesterticket Schleswig-Holstein wie ein 9-Euro-Ticket: Es wird deutschlandweit für Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn und Bus) in der 2. Klasse anerkannt. Einsteigen und losfahren – ein Zusatzticket ist nicht erforderlich: einfach das gültige Handy-Ticket oder die Papierfahrkarte vorzeigen. Mehr Infos findet ihr in unserer Studiforen-Nachricht und auf der Seite der Nah.SH.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Differenz zwischen unserem Semesterticketpreis (landesweites und regionales Ticket zusammen) und 9€ in den drei Monaten weitergegeben wird. Seit Ende März arbeiten wir unter Hochdruck an einer Lösung dafür. Da wir Studierenden das Ticket jedoch bereits Anfang des Jahres per Überweisung ans Studentenwerk bezahlt haben, gestaltet sich das als sehr kompliziert. Gemeinsam mit den anderen Hochschulen in SH bemühen wir uns, ein für alle Seiten möglichst unkompliziertes Verfahren zu schaffen - dies wird aber noch einige Zeit dauern. Sobald Genaueres feststeht, werdet ihr natürlich über die Studiforen informiert. Von daher habt also bitte noch etwas Geduld und wir möchten euch bitten, von Rückfragen diesbezüglich abzusehen.
Seit dem Wintersemester 2019/20 haben alle Studierenden der Universität zu Lübeck ein landesweites Semesterticket, mit dem ihr kostenlos in Schleswig-Holstein und Hamburg den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Dieses Ticket ist für das gesamte Semester (01.10.-31.03. bzw. 01.04.-30.09.) gültig und muss jedes Semester neu bestellt werden. Dies ist nach erfolgreich verarbeiteter Überweisung des Semesterbeitrags (einzusehen im QIS) möglich.
Es besteht die Wahl zwischen einem Handyticket und einem Papierticket. Beachtet bei der Entscheidung über die Ticketart, dass ihr während des Semesters das Ticket nicht umwandeln könnt.
Liebe Studierende,
seit über einem Jahr befindet sich Deutschland im Ausnahmezustand, findet die Lehre größtenteils digital statt und trotzdem sind wir vertraglich langfristig an ein Semesterticket gebunden, das kaum wie vorgesehen genutzt wird. Als eure Studierendenvertretung sind wir uns im Verkehrsreferat dieser Problematik natürlich bewusst und freuen uns, nach langwierigen und schwierigen Gesprächen nun über die Vertragsanpassungen zum landesweiten Semesterticket informieren zu können.
Zunächst das Wichtigste als Kurzfassung:
Im Folgenden ist die genauere Preisentwicklung fürs Semesterticket Schleswig-Holstein tabellarisch aufgeschlüsselt:
Semester | landesweites Ticket | regionales Ticket | ||||
Beitrag | Förderung | Preis |
|
| ||
SoSe 21 | 132.00 € | 11.20 € | 143.20 € |
| 56.00 € | |
WiSe 21/22 | 70.00 € | 58.88 € | 128.88 € |
| 57.40 € | |
SoSe 22 | 115.00 € | 21.04 € * | 136.04 € * |
| 57.40 € * | |
WiSe 22/23 | 130.00 € | 8.08 € * | 138.08 € * |
| 57.40 € * | |
SoSe 23 | tba | 0.00 € * | tba |
| 57.40 € * |
* Zahlen geschätzt
Nach dem ursprünglichen Vertragswerk wären im WiSe 2021/22 138€ und in den Folgesemestern der volle Semesterticketpreis in Höhe von etwa 145€ angefallen.
Wodurch ergibt sich diese Preisentwicklung?
Auch wenn die Zustimmung zum Semesterticket Schleswig-Holstein an unserer Uni weiter groß ist (ca. 70% positive und 10% negative Rückmeldungen in der Online-Befragung vom 04.03.21) herrscht dennoch bei vielen Studierenden und in den studentischen Vertretungen in Schleswig-Holstein große Unzufriedenheit, da wir während der Einschränkungen des öffentlichen Lebens, der digitalen Lehre und der damit verbundenen stark verminderten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin den vollen Preis des Semestertickets bezahlen müssen.
Aus diesem Grund standen die ASten der beteiligten Hochschulen bereits seit letztem Sommer in regelmäßigem Austausch mit den Verkehrsunternehmen und dem Land. Dabei wurde lange vor allem die Frage erörtert, ob und in welcher Form Rückerstattungen für die betroffenen Semester möglich sind. Leider ist die Situation, die Corona in der Einführungsphase des Tickets hervorgerufen hat, äußert komplex und der Handlungsspielraum aller Beteiligten sehr begrenzt:
Den Verkehrsunternehmen, denen durch die Pandemie der Umsatz weggebrochen ist, werden die Einnahmenausfälle von Bund und Land erstattet. Da die Semestertickets allerdings in vollem Umfang bezahlt werden mussten und somit keine Ausfälle hervorgerufen haben, ist bei den Unternehmen kein Geld für Rückerstattungen vorhanden. Eine rückwirkende Entschädigung scheint daher nur aus Landesmitteln denkbar, wofür aktuell allerdings der politische Wille fehlt.
Stattdessen haben wir uns daher darum bemüht, in der näheren Zukunft Erleichterungen beim Semesterticket für alle Studierenden zu erwirken, woraus sich die neuen Anpassungen der Semesterbeiträge ergeben:
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einführung des landesweiten Tickets mit einer Förderung von insgesamt 9 Mio. Euro. Ein Teil dieses Geldes wurde als Sicherheit für die Verkehrsunternehmen zurückgehalten, denen für den Fall, dass die Nutzung des Tickets den Einführungspreis übersteigt, die Differenz rückwirkend beglichen worden wäre.
Pandemiebedingt können die Einnahmen der Verkehrsunternehmen in den Jahren 2019-2021 nun allerdings nicht nachträglich verändert werden (da Bund und Land ja die Einnahmenausfälle übernehmen). Dadurch sind Fördergelder freigeworden, aus denen jetzt die kommenden Beitragssenkungen finanziert werden. Darüber hinaus haben die Verkehrsunternehmen aufgrund der weiterhin zu erwartenden reduzierten Nachfrage den kalkulierten Preis für das Semesterticket um 10%, 5% bzw. 3,5% vom WiSe 2021/22 bis WiSe 2022/23 gesenkt.
Es handelt sich also explizit weder um eine Entschädigung für die verminderte Nutzung des ÖPNV noch um zusätzliche Fördergelder, die das Land hätte bewilligen müssen (was aktuell kaum denkbar wäre). Dennoch haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Senkungen vor allem diejenigen entlasten, die von der Corona-Semesterticket-Situation direkt betroffen sind.
Wie geht es danach weiter?
Die zu entrichtenden Beiträge fürs landesweite Semesterticket sind nun bis einschließlich WiSe 2022/23 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Fördertopf des Landes nahezu ausgeschöpft sein. Für das SoSe 2023 wird ein neuer Preis festgesetzt, der dann vermutlich vollständig von uns Studierenden bezahlt werden muss. Über diesen Preis werden im nächsten Jahr Verhandlungen geführt, als deren Grundlage insbesondere die aktuell laufende Verkehrserhebung dienen soll.
Die Einführungsphase des Semestertickets und damit der aktuell bestehende Vertrag läuft nach dem SoSe 2023 aus. Dann (bzw. mit einigem Vorlauf) werden die Studierendenschaften aller acht beteiligten Hochschulen in Schleswig-Holstein darüber entscheiden, ob sie das seit 2019 bestehende landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein weiterführen oder abschaffen wollen.
Aber bis dahin bleibt noch viel Zeit, das Land mit Bus und Bahn zu bereisen!
Geht dazu auf https://www.nah.sh/de/fahrkarten/landesweites-semesterticket/semesterticket-bestellen/ und folgt den Aufforderungen im Bestellvorgang. Nach Angabe der Hochschule werdet ihr auf eine Uni-Seite weitergeleitet, um der Weitergabe einiger Daten an den Vertriebsdienstleister zur Bestellung des Tickets zuzustimmen. Dazu müsst ihr euch mit eurem studentischen IDM-Account (wie im Moodle) anmelden, also mit Matrikelnummer und persönlichem IDM-Passwort.
Auch für Promovierende ist die Verwendung des Mitarbeitenden-Accounts nicht möglich. Bei Fragen wendet euch an itsc.support@uni-luebeck.de.
Anschließend könnt ihr das Online-Formular ausfüllen und zwischen Handy- und Papierticket wählen. Für die Bestellung muss ein persönliches Lichtbild hochgeladen werden; achtet dabei gut darauf, dass ihr das richtige Bild auswählt.
Daraufhin wird der Antrag überprüft und euch das Ticket zugeschickt:
Beim Handyticket erhaltet ihr einen Code an eure Uni-Mail-Adresse, mit dem ihr das Ticket in die NAH.SH-App laden könnt. Das Handyticket aktualisiert sich immer gegen Ende des Monats selbst, wenn die NAH.SH-App mit dem Internet verbunden ist, und bleibt dann für einen Monat offline gültig.
Habt ihr euch fürs Papierticket entschieden, kommt dieses per Post an die dazu angegebene Versandadresse.
Studierende, die sich im Rahmen von Austauschprogrammen, Seminaren und Kursen offiziell, aber befristet, an der UNI Lübeck aufhalten, ohne immatrikuliert zu sein, können das Semesterticket freiwillig erwerben. Falls euch dies betrifft, meldet euch bitte im AStA; denn da ihr nicht in der Uni eingeschrieben seid und somit keinen eigenen Zugang zum IDM habt, könnt ihr das Ticket nicht selbst bestellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gaststudierende gemäß §44 HSG.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, sich den Semesterbeitrag für das Ticket zurückerstatten zu lassen, mehr dazu hier.
Mit dem Semesterticket könnt ihr alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs in Schleswig-Holstein und Hamburg AB nutzen. Dazu gehören Regionalzüge und S-Bahnen sowie alle Stadt- und Regionalbusse, außerdem die Fähren nach Priwall (gegenüber von Travemünde) sowie die HVV-Fähren in Hamburg. Nicht im Ticket enthalten sind Fernverkehrszüge (EC, IC, ICE), die Kieler Fördenschiffe sowie einige Buslinien auf Sylt, ebenso sind Fahrten von privaten Anbietern wie Flixbus nicht abgedeckt.
Euer Semesterticket ist einzig eine Fahrkarte für euch; das heißt, weder können andere mit diesem Ticket fahren, noch dürft ihr eine andere Person oder ein Fahrrad auf dem Ticket mitnehmen. Es berechtigt ausschließlich zu Fahrten in der 2. Wagenklasse. Zur Nutzung der 1. Klasse ist der Erwerb eines separaten Tickets für die Strecke nötig!
Für Fahrten ins niedersächsische HVV-Gebiet (z.B. Lüneburg, Tostedt oder Buxtehude) müsst ihr für die restliche Strecke eine Fahrkarte des HVV-Tarif kaufen. Hierzu müsst ihr nur auf der Tarifkarte des HVV nachsehen, bis zu welcher Haltestelle auf eurer Fahrt das Semesterticket gültig ist (zur Orientierung: Alles nördlich der Elbe, z.B. bis Lauenburg, sowie Hamburg AB). Dadurch zahlt ihr für die Weiterfahrt zwar leider auch für den Ring, in dem sich diese letzte Haltestelle befindet; dies ist aber immer noch deutlich günstiger, als das Ticket von Hamburg Hbf: Für die Strecke nach Lüneburg über Lauenburg benötigt ihr z.B. nur noch die Karte ab Lauenburg (3 Ringe), oder von Hamburg nach Tostedt ist es nur noch das Ticket für 4 Ringe. Die Karten könnt ihr online beim HVV oder an jedem Automaten in Hamburg kaufen.
Da euer Semesterticket bis Hamburg geht, könnt ihr für Regionalfahrten in den restlichen Teil Niedersachens und Bremen (bzw. zurück) den Niedersachsentarif nutzen, zu dem neben Einzelfahrkarten auch Angebote wie das Niedersachsen-Ticket (mit bis zu fünf Personen) gehören. Diese Tickets sind automatisch der normale Nahverkehrstarif, den ihr im DB Navigator oder am Automaten angezeigt bekommt, und obwohl es sich dabei um einen Tarifverbund handelt, gelten alle Bahncard-Ermäßigungen. Auch hier gilt: Ihr müsst das Ticket nicht ab Hamburg Hbf holen, sondern erst ab der Haltestelle, an dem ihr den Gültigkeitsbereich des Semestertickets verlasst.
Hier einmal die wichtigsten "Randhaltestellen" aufgelistet: Nach Mecklenburg-Vorpommern gilt unser Ticket bis Lübeck St. Jürgen und Büchen; nach Niedersachsen bis Lauenburg, Ashausen, Klecken und Neu Wulmstdorf.
Dies ist beim Handyticket ziemlich unproblematisch: Falls ihr euer Handy wechselt und das alte noch habt, könnt ihr dort in der App das Ticket entfernen und anschließend mit dem bei der Bestellung erhaltenen Code im neuen Handy hinzufügen. Solltet ihr euer Handy verloren haben, müsst ihr ebenfalls mit dem neuen Handy in der App das Ticket mit dem alten Code hinzufügen. Daraufhin erscheint eine Fehlermeldung, über die ihr das alte Ticket sperren und es anschließend erneut laden könnt.
Die Ausstellung eines neuen Papiertickets müsst ihr hingegen beim AStA beantragen, dabei fällt eine Gebühr von 36€ an, und diese kann auch nur einmalig im Semester erfolgen; beide Regelungen sollen dem Missbrauch vorbeugen und wurden von den Verkehrsunternehmen gefordert.
In diesen Fällen fahrt ihr offiziell ohne gültiges Ticket und müsst zunächst die Schwarzfahrgebühr von 60€ bezahlen. Diese könnt ihr euch anschließend zurückerstatten lassen, indem ihr die Rechnung und euer Semesterticket beim Verkehrsunternehmen vorzeigt - in den meisten Zügen müsst ihr dazu zum DB Schalter, bei Bussen in Lübeck zum Infopoint am ZOB. Dabei fällt allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 7€ an.
Wenn ihr einmal auf einer Fahrt mit eurem Semesterticket am Ziel mit über 60 Minuten Verspätung ankommt und der Grund für die Verspätung auf den Schienenverkehr innerhalb des Gültigkeitsbereichs unseres Tickets zurückzuführen ist (also nicht falls ihr in Lübeck über eine Stunde zu spät ankommt, weil ihr z.B. mit einem verspäteten IC aus dem Süden kamt), so habt ihr pauschal Anrecht auf eine Entschädigung von 1,50€. Notiert euch dazu die gesamte Verbindung, die ihr gefahren seid, mit planmäßiger und tatsächlicher An- und Abfahrzeit. Des Weiteren lasst euch die Fahrt am Besten noch von einem Schaffner o.Ä. belegen und bewahrt die Sachen auf.
Denn ab einem Erstattungswert von 4€, also ab der dritten Verspätung, könnt ihr diese beim Servicecenter Fahrgastrechte der DB einreichen. Weiter steht euch nach §17 EVO zu, dass ihr auch Fernverkehrszüge für die Strecke nutzen dürft, sofern ihr aufgrund von Ausfall oder Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten später als planmäßig am Ziel ankommt und ihr so am Ende früher am Ziel wärt als mit dem nächsten Regionalzug. Beachtet aber, dass auch dies nur gilt, wenn Ausfall oder Verspätung im Gültigkeitsbereich eures Semestertickets entstanden sind.
Im Schleswig-Holstein-Tarif bekommt man mit einer Bahncard 25 und 50 auf alle Tickets 25% Rabatt. Mit Einführung des Semestertickets Schleswig-Holstein zum WS 19/20 wird dies allerdings für euch irrelevant, da die Strecken nun abgedeckt sind. Wenn ihr allerdings weiterfahren wollt, wird die Bahncard wieder interessant:
Da Fahrten, die über das Tarifgebiet von NAH.SH und HVV hinausgehen, euch normalerweise durch Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern führen und in den dortigen Verbünden ebenso wie bei noch weiteren Strecken und im Fernverkehr (Tarif der DB) die Ermäßigungen der Bahncard voll gelten, erhaltet ihr mit einer Bahncard 25 und 50 somit normalerweise tatsächlich immer 25% bzw. 50% Ermäßigung und müsst keine Besonderheiten wie im Schleswig-Holstein-Tarif beachten.
Bedenkt nur, dass auf längeren Strecken mit dem Nahverkehr in Niedersachen das Niedersachsenticket (für eine Person 24€ / Tag) günstiger als eine nicht-ermäßigte Einzelfahrkarte (z.B. nach Hannover 37,20€) sein kann und darauf keine Ermäßigung gilt. Ebenso bekommt ihr auf Sparpreise im Fernverkehr mit einer Bahncard 50 auch nur 25% Rabatt.
Für alle, die sich nun ausrechnen wollen, ab welcher Anzahl an Fahrten sich eine Bahncard lohnt, haben wir hier eine kleine Rechenhilfe zusammengestellt.
Wir benötigen folgende Variablen:
k = Kosten der Fahrt zum Normalpreis.
e = verbleibender Anteil des Preises nach Ermäßigung durch die jeweilige Bahncard (bei 25 e=0,75, bei 50 e=0,50 und bei 100 e=0,00).
b = Kosten der Bahncard (für Studierende gilt der ermäßigte Preis der MyBahncard, bitte aktuellen Preis raussuchen).
x = Anzahl an Fahrten, die getätigt werden müssen, damit man die Kosten der Bahncard wieder drin hat. Diese Variable muss berechnet werden.
Wir lösen folgende Gleichung nach x auf: k*x=k*x*e+b und erhalten x=b/(k*(1-e)). Wer das nicht im Kopf ausrechnen mag, kann einen Taschenrechner oder wolframalpha benutzen. Letzteres wird den meisten Studierenden der MINT-Fächer sowieso im Studium begleitend zur Seite stehen. ;)
Hier nun ein Beispiel für die Eingabe in wolframalpha (wichtig: Als Dezimaltrennzeichen muss ein Punkt verwendet werden):
Im Beispiel nehmen wir an, ihr wollt regelmäßig nach Bremen fahren. Dazu benötigt ihr eine Einzelfahrkarte von Klecken (letzte Haltestelle auf der Strecke in Hamburg AB) nach Bremen Hbf, die 20,10€ kostet. Nun wollen wir wissen, ab der wievielten Fahrt ausschließlich auf dieser Strecke sich eine Bahncard 25 oder 50 lohnt (für Reisende bis 26 Jahren kostet die BC25 29,90€ und die BC50 69€ pro Jahr – Preise von Juni 2019). Daraus folgt:
BC 25: k = 20,10 e = 0,25 b = 29,90
Somit wäre die Eingabe: 29.90/(20.10*(1-0.75)) oder:
solve 20.10*x=20.10*x*0.75+29.90
BC 50: k = 20,10 e = 0,50 b = 69
Somit wäre die Eingabe: 69/(20.10*(1-0.50)) oder:
solve 20.10*x=20.10*x*0.50+69
Das Ergebnis findet sich dann unter "Result:". Meistens handelt es sich nicht um eine ganze Zahl. Wer aufrundet, erhält die Anzahl an Fahrten, ab der es sich lohnt in eine Bahncard investiert zu haben. Im Beispiel ist es ab der 6. Fahrt günstiger, sich vorher eine Bahncard 25 zu kaufen; und die Bahncard 50 lohnt sich bereits ab 7 Fahrten.